Vorstellung der Orts-App
Der Ortsgemeinderat Neuhäusel beschloss die Einführung der Dorf-App.
Forstwirtschaftsplan 2026 verabschiedet
Revierförster Gebhard Klein erläuterte den Wirtschaftsplan 2026, der einen Holzeinschlag von 70 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2026 belaufen sich auf 5.563 Euro. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 20.080 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Neuhäusel für 2026 somit ein zu erwartendes Defizit von 14.517 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan 2026.
Notwendige Maßnahmen Baumbestand im Bereich Bauhof und Friedhof
Aufgrund von Verkehrssicherungs- und Pflegemaßnahmen sollen rund um Bauhof und altem Sportplatz Fällarbeiten durchgeführt werden.
Es wurde beschlossen, der Firma Wiederstein den Auftrag für diese Arbeiten zu erteilen.
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Eisenköppel-Börnchen" im Regelverfahren
a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat stimmte den vorgelegten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB vollinhaltlich zu. Darüber hinaus bestätigte der Rat ausdrücklich die vorläufigen Abwägungsentscheidungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unter Berücksichtigung der heutigen Sach- und Rechtslage.
Alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen lagen dem Rat vor und wurden ausdrücklich Gegenstand des Satzungsbeschlusses.
Der Ortsgemeinderat beschloss die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Eisenköppel-Börnchen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss nach erfolgter Ausfertigung der Planunterlagen ortsüblich bekannt zu machen.
Durchführung der 8. Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Haid" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat stimmte den vorgelegten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB vollinhaltlich zu. Alle im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen lagen dem Rat vor und wurden ausdrücklich Gegenstand des Satzungsbeschlusses.
Der Ortsgemeinderat beschloss die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Haid“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt den Auftrag, den Satzungsbeschluss nach erfolgter Ausfertigung der Planunterlagen ortsüblich bekannt zu machen.
Anpassung der Benutzungsordnung und des Benutzungsvertrag der Grillhütte
Der Ortsgemeinderat beschloss die Anpassung der Benutzungsordnung und des Benutzungsvertrages für die Grillhütte zum 01.01.2026. Folgende Mieten wurden festgelegt:
Miete für Einheimische: 75 Euro
Miete für Auswärtige: 95 Euro
Miete für Vereine Augst: 25 Euro
Die Kaution wurde auf 150 Euro festgelegt.
Anpassung der Benutzungsordnung und des Benutzungsvertrags der Gaststätte
Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Nutzungsentgelte nur im Einvernehmen mit Eitelborn erfolgen könne.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Anpassung der Benutzungsordnung und des Benutzungsvertrages wie vorgelegt mit der - mit der Ortsgemeinde Eitelborn abgesprochenen - Ergänzung, eine Ausfallpauschale für kurzfristige Absagen (innerhalb von 4 Wochen vor Anmietung) in Höhe von 60 Euro zu erheben. Die Pauschale ist als Kaution bei Buchung der Gaststätte vorab fällig.
Neubau einer kleinen Sporthalle in Neuhäusel
Der Ortsgemeinderat fasste folgenden Beschluss:
1. Die Ortsgemeinden Neuhäusel, Eitelborn, Simmern und Kadenbach beabsichtigen den gemeinsamen Bau und Betrieb einer Sportstätte am Standort der Augst-Schule in Neuhäusel unter folgender Kostenaufteilung: Neuhäusel 35 %, Eitelborn 35 %, Simmern 25 %, Kadenbach mit 5 %. Die Maßnahme wird von der Ortsgemeinde Neuhäusel im Einvernehmen mit den anderen Ortsgemeinden umgesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Frage kommenden Förder- und Drittmittel zu beantragen.
3. Für die Leistungsbereiche Architektur, Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Statik wird ein Planungswettbewerb über die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durchgeführt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung über Errichtung und Betrieb der Sportstätte zu erarbeiten und den Ortsgemeinden zur Entscheidung vorzulegen.
5. Mit Vorliegen der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung, einer Übersicht über die eingeworbenen Förder- und Drittmittel und einer Durchführungsvereinbarung soll endgültig über die Umsetzung der Maßnahme entschieden werden.
Sanierung des Augst-Stadions
Nachfolgende Entscheidung wurde getroffen:
1. Die Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel beabsichtigen die gemeinsame Sanierung der Sportanlage im Augst-Stadion unter jeweils hälftiger Beteiligung. Die Maßnahme wird von der Ortsgemeinde Eitelborn im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Neuhäusel umgesetzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in Frage kommenden Förder- und Drittmittel zu beantragen. Dies umfasst bezüglich der Bundesförderung auch die Teilnahme an der Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens (Phase 1).
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg auf einen Reisekostenzuschuss 2026
Die Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg erhält einen Reiskostenzuschuss in Höhe von 600 Euro.
Spielplatz Auf der Haid - Zusatzspielgeräte
Für den Spielplatz „Auf der Haid“ werden zwei neue Bagger angeschafft.
Jugendtreff
Der Jugendpfleger Roman Blaser und Rainer Dämgen teilten ihre bisherigen Erfahrungen mit der zusätzlichen neuen Gruppe der Kirmesjugend mit. Bisher wurde der Raum von den Jugendlichen gut und ohne Probleme angenommen.
In einer Auftaktveranstaltung im Januar sollten nun gezielt Jugendliche ab 12 Jahren angesprochen werden. Der „Probelauf“ finde unter der Schirmherrschaft der Pfarrei Neuhäusel statt.
Der Ortsgemeinderat stimmte einer Auftaktveranstaltung zu und ist bei Interesse grundsätzlich bereit, in die weitere Jugendarbeit zu investieren.
Kirmes 2026
Dem bisherigen Konzept aus 2025 wurde zugestimmt. Die Schirmherrschaft der Kirmes 2026 übernimmt wie bisher die Ortsgemeinde Neuhäusel.
Sanierung Toilette am Kirmesplatz
Das Dach der Toilette am Kirmesplatz wird wegen eines Wasserschadens saniert. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6.000 Euro.